AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlagen unserer Lieferverträge. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei Kleinsendungen wird die Auftragsbestätigung zustande. Bei Kleinsendungen wird die Auftragsbestätigung durch die Rechnungsstellung ersetzt. Preise Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Umsatzsteuer und ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet.

1. Liefermenge, Lieferfrist

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind zulässig. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Unsere Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum bzw. beginn der Reparatur der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder bei Lieferunmöglichkeit die Versandbereitschaft bzw. Fertigstellung der Reparatur gemeldet wird. Die vereinbarte Lieferfrist gilt immer nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist, einschließlich der Nachfrist, ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert bzw. repariert wurde, beschränkt. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

2. Leistungsstörungen

Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Bei versteckten Mängeln beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Versand der Ware. Geringfügige Fehler, die die Verwendbarkeit des Erzeugnisses nicht wesentlich beeinträchtigen, sind kein Grund zur Beanstandung. Wir haben das Recht, die mangelhafte Sache nachzubessern oder zu ersetzen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird auch für den Fall ausgeschlossen, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Ebenso wird die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Voraussetzung für den Skontoabzug ist, dass der Besteller alle fälligen Rechnungsbeträge beglichen hat. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt entgegengenommen. Bei Rahmenvertragskunden gelten die jeweils verhandelten Zahlungsbedingungenen. Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Bei Verweigerung bleibt uns der Rücktritt vorbehalten.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehend Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehend Sache zu und zwar im Verhältnis Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt der Zeitpunkt der Weiterveräußerung die Forderung daraus an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Die Zwangsvollstreckung ist uns sofort anzuzeigen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Neuburg an der Donau einschließlich für Klagen im Scheck- und Urkundsverfahren.

6. Schlussbestimmung

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

SAL GmbH
Schleifmühlweg 27
86633 Neuburg an der Donau,

Stand: 19.07.2016